E-Scooter und Elektro Roller mit Straßenzulassung

Was Sie über die neuen E-Scooter / E-Roller wissen müssen

Seit dem 15. Juni 2019 gilt die bundesweite Verordnung für E-Scooter.
Ein E-Scooter / E-Roller ist im Prinzip ein Tretroller mit Elektromotor. Die zulässige Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 Kilometer pro Stunde.
Seit Einführung der Bundesverordnung E-Scooter dürfen diese Art Fahrzeuge (auch Mofa) bereits ab 14 Jahren ohne gültigen Führerschein gefahren werden.
Helme sind nicht vorgeschrieben, schaden aber definitiv nicht. Radwege und Radschutzwege sind nicht nur erlaubt, sondern müssen / sollen auch (wenn vorhanden) benutzt werden.
Sind keine Radwege oder Rad Schutzwege verfügbar, darf und muss die Straße genutzt werden, ausdrücklich verboten sind Bürgersteige.
 
 
Wie und wo kann ich ihn transportieren, wenn ich nicht damit fahre?
Erlaubt sind Bus und Bahn. Von Vorteil sind hier klappbares E-Roller. Die Bundesbahn erlaubt das kostenfreie Mitführen von E-Scooter, wenn sie zusammengeklappt unter dem Sitz oder in der Gepäckablage verstaut werden können.
 
Brauche ich eine Versicherung?
Ja genau wie schon früher bei Mofas wird ein Haftpflichtkennzeichen benötigt. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Im Gegensatz zu früher sind das aber keine Blechschilder mehr, sondern kleinere Aufkleber. Zusätzlich sind noch Diebstahl und teilweise Kaskoversicherungen möglich. Wenn sie hierzu Hilfe brauchen, sprechen sie uns an. E-Roller Versicherung.
 
Was ist wichtig beim Kauf?
Vor allen Dingen sollte der E-Roller eine allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt haben. Als Nächstes darf er bauartbedingt nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde sein. Das bedeutet, wenn man ihn zum Beispiel am Display drosseln kann, der E-Roller aber eigentlich schneller fahren kann, reicht das nicht aus.
 
Elektroroller / Scooter gibt es in einer großen Preisspanne. Von ca. 400 Euro bis 2500 Euro.
 
Hier noch einige Sicherheitstipps für das Fahren mit E-Scooter
- Auch wenn es keine Helmpflicht gibt, empfiehlt es sich einen zu tragen. Man muss unter anderem nun mal auch mit dem Fehlverhalten der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen.
-Zunächst einmal ordentlich üben. Wer meint sich das ersparen zu wollen und gleich auf die Straße will, sollte sich erst mal einschlägige Videos anschauen. Die fangen oft witzig an und nehmen dann erschreckende Formen an.
- Als Anfänger die Route planen und vorwiegend Fahrradwege benutzen.
- Fahrtrichtungswechsel wie ein Fahrradfahrer anzeigen.
- Am besten nur hintereinanderfahren.
- Ein E-Roller hat keinen Sozius.
- Keinen Alkohol, sonst ist der Führerschein weg.
- Nur beidhändig (außer bei Fahrtrichtungsänderungen) fahren.
- Eine ordentliche Standposition, die einem Sicherheit und größtmöglichen Halt gibt.
 
 
Bußgelder Stand 2019
Rote Ampel zwischen 60 und 180 Euro.
Auf den Gehweg fahren 15-30 Euro.
Fahren auf der Autobahn 20 Euro.
Ohne Versicherungskennzeichen kostet 40 Euro.
Fahren ohne Betriebserlaubnis ist 70 Euro.
Nebeneinander fahren 15-30 Euro.