Straßenzulassung und Sicherheit

Segway PT Straßenzulassung und Sicherheit

Nachfolgend finden sie verschiedene Artikel um den Segway PT sicher und Straßenzulassungskonform im Straßenverkehr zu bewegen. 

2,95 EUR
inkl. 19% MwSt. zzgl. Versand
Segway Griffe
18,95 EUR
inkl. 19% MwSt. zzgl. Versand
Kantenschutz für das Kennzeichen
Kennzeichenkantenschutz
2,95 EUR
inkl. 19% MwSt. zzgl. Versand
1 bis 11 (von insgesamt 11)

Segway PT: Details zur Sicherheit und Zulassung für den Straßenverkehr

Segways sind aus unserer heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Die E-Roller bestehen aus zwei Rollen, einer Lenkstange sowie einem Trittbrett. Seine Kraft erhält der PT – der Personal Transporter – aus einer elektronischen Antriebsregelung, dank der das Segway auch jederzeit sein Gleichgewicht behält. Die Lenkung, die Fahrt und der Bremsvorgang funktionieren ausschließlich über Gewichtsverlagerungen der Fahrer. Doch im Straßenverkehr müssen sich Nutzer eines Segways an bestimmte Regeln halten.
 
Details zur Zulassung
 
Wer mit einem Kraftfahrzeug öffentliche Straßen, Plätze oder Wege nutzen möchte, benötigt eine Kfz-Zulassung. Segways sind motorisierte Gefährte, die deshalb Bestandteil eines für längere Zeit andauernden Zulassungsverfahren gewesen sind. Seit Juli 2009 ist es nun deutschlandweit erlaubt, ein Segway zu fahren. Für längere Zeit war das Zulassungsverfahren des Segway-Rollers recht kompliziert, da das Fahrzeug eine Vielzahl an Neuerungen bot. Schließlich handelt es sich bei dem Mobil um ein motorisiertes und zweirädriges Fahrzeug, das jedoch nicht einspurig unterwegs ist. Zudem gibt es auf einem Segway keinen Sitz. Weitere Probleme für die Zulassung wurden zudem durch die Form der Lenkung sowie die fehlende mechanische Bremse ausgelöst.
 
Eine schrittweise Zulassung
 
Bevor die E-Roller im Jahr 2009 ihre endgültige Zulassung erhielten, bekamen einige Modelle in Hamburg schon im Vorfeld die Genehmigungen. Allerdings galt diese Zulassung zuerst nur für die Durchführung von Stadtrundfahrten. Diese Segway-Stadtführungen waren ab Juni 2006 möglich. Ab April 2007 konnten Segway-Fahrer die privaten Segwayfahrten auch im Saarland durchführen. Die Halter, welche die Zulassung für das Segway erhalten, müssen das Mobil durch eine Haftpflichtversicherung absichern lassen. Weg ein Segway fährt oder sich dieses ausleiht, ist zur Kontrolle eines bestehenden Versicherungsschutzes verpflichtet. Über diese Frage gibt beispielsweise das Kennzeichen Aufschluss.
 
Voraussetzungen für eine Straßenzulassung
 
Ein Segway erhält dann eine Straßenzulassung, wenn eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO erteilt wurde. Eine weitere wichtige Voraussetzung besteht darin, dass das Segway eine Versicherungsplakette gemäß § 29 a FZV besitzt. Das Segway benötigt eine Kennzeichnung durch ein Fabrikschild mit der Aufschrift „Elektrokleinstfahrzeug“. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die Genehmigungsnummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis müssen direkt an dem Fahrzeug angebracht sein. Eine Straßenzulassung erhalten die Segways zudem nur dann, wenn das Fahrzeug allen Anforderungen zur Beleuchtung, Bremse sowie Einrichtung für Schallzeichen entspricht. Außerdem müssen Besitzer der Segways dazu in der Lage sein, auf Verlangen eine Datenbestätigung gemäß § 20 Abs. 3a S. 1 bis 3 StVZO oder eine Bescheinigung über die Einzelbetriebserlaubnis vorzuzeigen. Deshalb ist es zwingend notwendig, entsprechende Dokumente dauerhaft aufzubewahren.
 
Funktioniert eine Segwaytour auch ohne Führerschein?
 
Es gibt keine einheitlichen Regelungen zu der Frage, ob potentielle Nutzer bei der Miete eines Segways automatisch ihren Führerschein vorweisen müssen. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die Frage, ob die Segways – bedingt durch ihre Bauart – eine Geschwindigkeit von 6 km/h überschreiten oder nicht. Überschreitet das Segway diese Höchstgeschwindigkeit nicht, ist auch kein Führerschein erforderlich.
 
Mindestalter ab 14 Jahren
 
Ein wichtiges Dokument ist die MobHV, die Verordung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr. Diese Verordnung geht auf eine speziell für das Segway erschaffene Fahrzeugklasse ein, die eine bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h vorschreibt. Die MobHV wurde im Juni 2019 durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – die eKFV – abgelöst. Dadurch entstanden einige Änderungen. Bislang war es legitim, ein Segway ab einem Alter von 15 Jahren zu fahren. Seitdem wurde das Mindestalter auf 14 Jahre angepasst. Nach bisheriger Rechtsprechung mussten Anwender einen sogenannten AM-Führerschein vorlegen, um ein Segway zu fahren. Doch mit der Einführung der eFKV ist diese Regelung entfallen. Dementsprechend benötigen Nutzer in Zukunft keinen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung, um ein Segway zu bedienen.
 
Tipps zum Verhalten im Straßenverkehr
 
Wer sich mit einem Segway aktiv am Straßenverkehr beteiligen möchte, sollte nicht nur alle wichtigen Hinweise vom Verleih beherzigen. Segway-Fahrer sind gut beraten, sich vor deren Nutzung genau über gültige Regeln zu informieren. Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für alle Personen, die auf den Elektro-Roller aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Straßen dürfen Segway-Fahrer allerdings nur dann nutzen, falls keine Radwege oder Radfahrstreifen zur Verfügung stehen. Auf dem Gehweg ist das Fahren eines Segways hingegen nicht gestattet.
 
Die wichtigsten Verkehrsregeln im Überblick
 
Auf dem Radweg müssen sich Segway-Fahrer ebenfalls an einige Regeln halten. Beispielsweise ist es wichtig, Radfahrern stets die Möglichkeit zum Überholen zu bieten. Deshalb dürfen sich Segway-Fahrer auch nur hintereinander und nicht nebeneinander fortbewegen. Auf den Radwegen und Straßen gilt das Rechtsfahrgebot. Wer abbiegen möchte, muss dieses Vorhaben deshalb via Handzeichen signalisieren. Auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sind Segways verboten. Selbstverständlich sind die Roller auch nicht auf Autobahnen erlaubt.
 
Ein wichtiges Fortbewegungsmittel
 
Die meisten Menschen assoziieren Segways mit größeren Touristengruppen, die sich innerhalb von Städten auf Sightseeing-Tour begeben. Doch der eigentliche Zweck der Segway-Roller besteht darin, mit den Mobilen den innerstädtischen Verkehr zu erobern und zugleich zu entlasten. Da die Anschaffungskosten für Segways jedoch recht hoch sind, setzte sich das Konzept bislang nur bedingt durch. Mittlerweile gibt es wesentlich mehr Verwendungsmöglichkeiten als eine einfache Erkundungstour durch die Stadt. Beispielsweise haben sich die Gefährte als beliebte Freizeitbeschäftigung für einen Betriebsausflug bewährt. Die Bandbreite an Angeboten umfasst heutzutage nicht nur einfache Touren, sondern ebenfalls Segway-Parcours bzw. Schatzsuchen mit GPS-Unterstützung. Zudem ist für den Freizeitbereich mittlerweile sogenannter Segwaypolo üblich. Zusätzlich dienen die Personal Transporter ebenfalls als Behindertenfahrzeug. Menschen mit körperlichen Einschränkungen nutzen die Gefährte unter anderem in den Anfangsstadien von Parkinson und Multipler Sklerose, um von einem Ort zum nächsten zu gelangen. 
 
Im heutigen Stadtbild üblich
 
Zusätzlich erobern immer häufiger Mitarbeiter des Roten Kreuzes, der Polizei sowie von Sicherheitsfirmen und Wachdiensten die Welt der Segways. Sie nutzen die E-Roller, um ihre Dienste damit zu bewältigen. Mittlerweile gehört das Fahren und Patrouillieren für Beamte in deutschen Innenstädten, in Grünanlagen oder an Flughäfen zum Alltag dazu. Wünschen Sie weitere Infos rund ums Segway oder für den Straßenverkehr übliche Regeln? Dann beantworten wir Ihre Fragen gern. Wir sind für Sie da. Versprochen.